Entwarnung für Adventure Rider

Im Bild der neue Continental TKC 70 Rock, Foto: Continental

M+S-Reifennovelle

Entwarnung für Adventure Rider

Grobstollige Reifen mit M+S-Kennzeichnung und einem Geschwindigkeitsindex unterhalb der eingetragenen V-Max dürfen künftig wieder gefahren werden.

Die umstrittene Novelle der Nutzung von M+S-Reifen ist vom Tisch. Grundlage dafür ist die vom Bund angestoßene 55. Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Grobstoller-Pneus im Bundesgesetzblatt. Darin wurde der Paragraph 36 in der Straßenverkehrszulassungsordung für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge geändert. Damit wurde der Status Quo vor der Novelle von 2017 wieder hergestellt.

Gleichwohl müssen alle M+S-Reifen auch künftig nach der europäischen Norm UN/ECE/R75 zertifiziert sein. Außerdem müssen bei den Fahrzeugen mit EG-Typzulassung die Anforderungen an Reifengröße und Tragfähigkeit stimmen. Bei Bikes mit ABE entscheiden zusätzlich die Bauart des Reifens und mögliche Fabrikatsbindungen. Weichen die Werte ab, muss der Halter die neuen Pneus in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

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